Wie bereits im Kapitel „Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden“ erörtert, ist es heute aus juristischer Sicht äußert kritisch E-Mail-Aussendungen ohne die vorherige Erlaubnis der Empfänger durchzuführen. Jedoch nicht nur aus juristischer Sicht ist das Einholen einer Erlaubnis ein weiteres Mosaiksteinchen im Erfolgsbaukasten von professionell durchgeführtem E-Mail-Marketing. Trotz eindeutiger Gesetzgebung gibt es immer noch sehr viele Spam-Mailings. Je nach dem wie lange eine E-Mail-Adresse schon im Einsatz ist, kann diese mehrere hundert Spam-E-Mails am Tag empfangen. Zwar gibt es mittlerweile wirkungsvolle Spam-Filter, dennoch ist die Verärgerung über die unerwünschte und unaufgeforderte Zusendung von Werbe-E-Mails mittlerweile bei sehr vielen E-Mail-Nutzern ausgesprochen hoch. Daher empfiehlt es sich auch aus Gründen der nachhaltigen Wirksamkeit, vor der Versendung eine Erlaubnis einzuholen. Die für E-Mail-Marketing relevanten TYPO3 Extensions bieten bereits die Funktionalität eine solche Erlaubnis per sog. Double-Opt-In einzuholen. Das Double-Opt-In-Verfahren, auch „Confirmed-Opt-In“ genannt, sieht vor, dass der Antragsteller (z.B. die Person die sich für einen Newsletter über ein Webformular anmeldet) anschließend eine Willkommensnachricht erhält in der die Anmeldung nochmals bestätigt werden muss. In den meisten Fällen wird dies durch den Klick auf einen in der Willkommens-E-Mail unter-gebrachten Link durchgeführt.
Probleme kann es jedoch geben, wenn Adressbestände aus anderen Systemen in TYPO3 improtiert werden und unklar ist, ob die Empfänger ihre Erlaubnis zum Empfang von Werbemails gegeben haben. Im Zweifel ist der Versender Nachweispflichtig.